REACH

Position und Stand der Umsetzung der EU – Chemikalienverordnung REACH der Firma FEYCO AG


Sehr geehrter Kunde

Für uns, als Firma mit Sitz in der Schweiz mit einem bedeutenden Exportanteil in die EU, ist REACH absolut verbindlich. Unser REACH-Team setzt sich intensiv mit dem Thema auseinander und gewährleistet, dass wir uns jetzt und in den nächsten Jahren REACH-konform verhalten, bzw. REACH-konforme Produkte herstellen und liefern werden.
Die REACH Verordnung trat am 01. Juni 2007 in Kraft. Seit dem 01. Juni 2008 lief die Frist zur Vorregistrierung alles REACH relevanten chemischen Grundstoffe, diese endete am 30. November 2008. Unser Only Representative (OR) in der EU hat fristgerecht alle relevanten chemischen Grundstoffe vorregistriert. Somit werden Sie sämtliche von ihnen bestellten Produkte in REACH-konformer Qualität ohne Einschränkung geliefert bekommen.

Als Produzent von Lacken, Beschichtungsstoffen und artverwandten Produkten stellt die FEYCO AG als nachgeschalteter Anwender (Downstream User) keine chemischen Grundstoffe her, sondern verwendet diese in Produkten (Zubereitungen). Produkte selbst können nicht vorregistriert werden, jedoch müssen alle enthaltenen Grundstoffe für den Vorregistrierungsprozess erfasst werden. Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, können Schweizer Firmen keine Vorregistrierung vornehmen. Aus diesem Grunde haben wir unsere Schwesterfirma die Schekolin AG in Bendern (Fürstentum Liechtenstein) als OR (Only Representative) bestellt. Da der OR gleichzeitig, im Sinne von REACH, als Importeur in die EU gilt, haben wir diesen Schritt als Dienstleistung gegenüber unseren Kunden in der EU gewählt um den Vorregistrierungsaufwand nicht an unsere Kunden weitergeben zu müssen.

Weil keine Produkte (Zubereitungen) vorregistriert werden können, sind auch keine Registrierungsbestätigungen der Produkte erhältlich. Dies trifft nicht nur auf Produkte der Schweizer Farbproduzenten zu, sondern ebenfalls auf alle Produkte aller EU-Farben- und Lackproduzenten. Selbstverständlich sind wir im Besitze einer Vorregistrierungsnummer für alle vorregistrierten REACH-relevanten chemischen Grundstoffe. Diese Vorregistrierungsnummern gewährleisten die Verfügbarkeit der Grundstoffe auch während der Übergangsfristen zur eigentlichen Registrierung. Nach erfolgter Registrierung der Grundstoffe (mengenabhängige Staffelung von 2010 bis ca. 2018) müssen die jeweiligen REACH-Registrierungsnummern im erweiterten Sicherheitsdatenblatt abgegeben werden.

Die Produkte der FEYCO AG erfüllen die Anforderungen nach REACH.

Sie als Hersteller von Erzeugnissen sind nach Artikel 33 der REACH Verordnung EG Nr. 1907/2006 verpflichtet, Ihrem Kunden mitzuteilen, wenn sehr bedenkliche Stoffe (so genannte SVHC) in einem Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent in Ihrem Erzeugnis vorkommen.

In unseren Beschichtungen werden diese Stoffe nicht zugesetzt. Falls sie als Verunreinigungen in Rohstoffen in unserer Beschichtung gelangen, liegen die Gehalte deutlich unter dem oben erwähnten Grenzwert. Durch unsere Beschichtung kommen also keine relevanten Mengen SVHC zu Ihrem Erzeugnis dazu.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für eine Gesamtbeurteilung bezüglich SVHC alle Komponenten eines Erzeugnisses in Betracht gezogen werden müssen. Wir als FEYCO AG können jedoch nur eine Aussage zu unserem Beschichtungsstoff und nicht zu Ihrem Erzeugnis machen.

Wir werden Sie bei Bedarf über den neusten Stand bezüglich REACH informieren. Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpersonen sind wie folgt erreichbar:

Jürg Zolliker
Geschäftsführer
juerg.zolliker@feyco.ch
Tel. +41 71 747 84 16

Roger Michel
Projektleiter REACH
roger.michel@feyco.ch
Tel. +41 747 84 77

 
Position und Stand Umsetzung REACH bei FEYCO AG


Was ist REACH?

Position der FEYCO AG zur neuen Chemikalienverordnung REACH

Bestätigung Schekolin AG REACH (PDF)

 
   
 
<< zurück